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   BFH, 15.07.2020 - III R 62/19   

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https://dejure.org/2020,49693
BFH, 15.07.2020 - III R 62/19 (https://dejure.org/2020,49693)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2020 - III R 62/19 (https://dejure.org/2020,49693)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - III R 62/19 (https://dejure.org/2020,49693)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g, EStG § 7g Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 3, EStG § 7g Abs 5, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG VZ 2014
    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g EStG 2009 vom 26.06.2013, § 7g Abs 2 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG 2009, § 7g Abs 5 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 2009
    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG

  • IWW

    § ... 7g Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 7g Abs. 5 EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 7g EStG, § 90 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 121 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG, § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 1, Abs. 2 EStG, § 7g Abs. 6 EStG, § 7g Abs. 2 EStG, § 7g Abs. 4 EStG, § 7g Abs. 1 bis 4 EStG, § 7g Abs. 1 EStG, § 7g Abs. 1 bis 4, 7 EStG, § 7g Abs. 1 Satz 1 EStG, § 88 Abs. 1 AO, § 88 Abs. 2 Satz 1 AO, § 90 Abs. 1 AO, § 76 Abs. 1 FGO, § 96 Abs. 1 FGO, § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Benutzung eines Pkw als Voraussetzung der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung gemäß § 7g EStG

  • rewis.io

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG

  • Betriebs-Berater

    Nachweis des Anteils der betrieblichen Nutzung von PKW bei Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht ausschließlich durch ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Benutzung eines Pkw als Voraussetzung der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung gemäß § 7g EStG

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw bei Antrag auf Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA nach § 7g EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Investitionsabzugsbetrag | Fahrtenbuch zum Nachweis der betrieblichen Nutzung nicht zwingend erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweismittel für Nachweis von Nutzungsanteilen an PkW

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Nachweis der betrieblichen PKW-Nutzung bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g, EStG § 6 Abs 1 Nr 4
    Fahrtenbuch, Beweis, Sonderabschreibung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g ; EStG § 6 Abs 1 Nr 4

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2021, 764
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Dabei stellt die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG enthaltene sog. 1 %-Regelung als typisierender Ansatz der privaten Nutzungsentnahme bei Kfz (Senatsurteil vom 24.02.2000 - III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, unter II.3.) lediglich einen Berechnungsmodus dar (BFH-Urteil vom 01.03.2001 - IV R 27/00, BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403, unter 3.).

    Dementsprechend kann etwa auch bei der Abgrenzung von Privatvermögen und gewillkürtem Betriebsvermögen anhand der Geringfügigkeitsgrenze die mindestens 10 %ige betriebliche Nutzung nicht allein durch das Fahrtenbuch, sondern auch durch andere --zeitnah geführte-- Aufzeichnungen belegt werden (BFH-Urteil vom 21.08.2012 - VIII R 12/11, Rz 21; noch offen gelassen im BFH-Urteil in BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403, unter 3.).

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Die Aufzeichnungen müssen Angaben zu den geschäftlichen Reisen enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und gegebenenfalls auch nachprüfen lässt (BFH-Urteil vom 16.03.2006 - VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625, unter II.1.b).

    Das schließt es nicht aus, im Fahrtenbuch gegebenenfalls auch Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke zu verwenden, solange die gebrauchten Kürzel entweder aus sich heraus verständlich oder z.B. auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt sind und der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird (BFH-Urteil in BFHE-Urteil 212, 546, BStBl II 2006, 625, unter II.1.d).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2018 - 7 K 7287/16

    Einkommensteuer: Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.06.2018 - 7 K 7287/16 aufgehoben.

    Die Kläger beantragen (sinngemäß), das angefochtene Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 13.06.2018 - 7 K 7287/16 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2014 vom 18.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.10.2016 dahingehend zu ändern, dass die Einkommensteuer 2014 unter Berücksichtigung eines um die Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags von 11.152,40 EUR, die gewährte (lineare) AfA von 1.548,94 EUR und eine Nutzungswertentnahme von 1.445,62 EUR erhöhten sowie um eine Herabsetzung der Anschaffungskosten des PKW C in Höhe von 11.152,40 EUR, eine Sonderabschreibung von 3.345 EUR, eine (lineare) AfA von 930, 60 EUR und die bisher angesetzte Nutzungswertentnahme von 1.332 EUR geminderten Gewinns des Klägers aus Gewerbebetrieb festgesetzt wird.

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Führt die Revision --wie im Streitfall-- aus materiellen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, muss nicht mehr darüber entschieden werden, ob außerdem ein Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 21.01.2010 - VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700, Rz 11, und vom 19.04.2012 - III R 85/09, BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19, Rz 18).
  • BFH, 26.04.2006 - X R 35/05

    Keine abgeltende Bewertung der Nutzungsentnahme zur Erzielung anderweitiger

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Auch diese wird nicht durch die 1 %-Regelung erfasst (BFH-Urteil vom 26.04.2006 - X R 35/05, BFHE 214, 61, BStBl II 2007, 445, unter II.4.); sie ist mit den tatsächlichen Selbstkosten zu bewerten (BFH-Urteil in BFHE 214, 61, BStBl II 2007, 445, unter II.4.c).
  • BFH, 23.01.2008 - I R 8/06

    Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter einer GmbH

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Schließlich bemisst sich der Wert verdeckter Gewinnausschüttungen in Form von PKW-Nutzungen auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nicht nach der 1 %-Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben in der Regel mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung (BFH-Urteile vom 23.02.2005 - I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882, unter II.3.b, und vom 23.01.2008 - I R 8/06, BFHE 220, 276, BStBl II 2012, 260, unter II.3.).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 12/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21. 08. 2012 VIII R 11/11 -

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Dementsprechend kann etwa auch bei der Abgrenzung von Privatvermögen und gewillkürtem Betriebsvermögen anhand der Geringfügigkeitsgrenze die mindestens 10 %ige betriebliche Nutzung nicht allein durch das Fahrtenbuch, sondern auch durch andere --zeitnah geführte-- Aufzeichnungen belegt werden (BFH-Urteil vom 21.08.2012 - VIII R 12/11, Rz 21; noch offen gelassen im BFH-Urteil in BFHE 195, 200, BStBl II 2001, 403, unter 3.).
  • BFH, 19.04.2012 - III R 85/09

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Führt die Revision --wie im Streitfall-- aus materiellen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, muss nicht mehr darüber entschieden werden, ob außerdem ein Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 21.01.2010 - VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700, Rz 11, und vom 19.04.2012 - III R 85/09, BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19, Rz 18).
  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Schließlich bemisst sich der Wert verdeckter Gewinnausschüttungen in Form von PKW-Nutzungen auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nicht nach der 1 %-Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben in der Regel mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung (BFH-Urteile vom 23.02.2005 - I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882, unter II.3.b, und vom 23.01.2008 - I R 8/06, BFHE 220, 276, BStBl II 2012, 260, unter II.3.).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 15.07.2020 - III R 62/19
    Dabei hat der Steuerpflichtige durch die Anführung von Tatsachen den Zusammenhang der Aufwendungen mit dem Betrieb darzutun und auf Verlangen entsprechende Nachweise (Unterlagen) vorzulegen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 04.07.1990 - GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C.II.5.h aa, und BFH-Beschluss vom 18.08.2010 - X B 178/09, BFH/NV 2010, 2010, Rz 7).
  • BFH, 09.11.2017 - III R 20/16

    Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs - Schätzung des

  • BFH, 18.08.2010 - X B 178/09

    Änderungsbefugnis des Finanzamts nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzungen von

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 59/06

    Nutzung eines betrieblichen Kfz für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen

  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

  • BFH, 19.03.2014 - X R 46/11

    Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts sowohl in einem

  • BFH, 06.04.2016 - X R 28/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2016 X R 15/14 - § 7g

  • BFH, 03.07.2014 - III R 30/11

    Überschreitung der KMU-Schwelle durch verbundene Unternehmen

  • BFH, 03.01.2006 - XI B 106/05

    1%-Regelung - Nachweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw

  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 31/09

    Keine Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regel bei Nutzungsrecht an fremden Kfz mit

  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19

    Anerkennen der vorgelegten Fahrtenbücher als ordnungsgemäß für die Berechnung des

    Eine große Anzahl von nicht aus sich heraus verständlichen und nicht hinreichend erläuterten Abkürzungen führt zur Verwerfung des Fahrtenbuches (BFH, Urteil vom 15. Juli 2020 III R 62/19, BFH/NV 2021, 704).

    Die Abkürzungen sind entweder aus sich heraus verständlich (...) oder Ort bzw. Kunden lassen sich leicht und eindeutig aus der vorhandenen Kunden- und Adressliste ermitteln (so auch BFH, Urteil vom 15. Juli 2020 III R 62/19, BFH/NV 2021, 704).

  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 24/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.07.2020 - III R 62/19, BFHE 271, 71).

    b) Nach der neueren Rechtsprechung des III. Senats des BFH (vgl. Urteil vom 15.07.2020 - III R 62/19, BFHE 271, 71), der sich der erkennende Senat anschließt, ist der Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung jedoch nicht auf ordnungsgemäße Fahrtenbücher beschränkt.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - L 1 AS 401/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einkommen aus

    Das schließt es nicht aus, im Fahrtenbuch gegebenenfalls auch Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke zu verwenden, solange die gebrauchten Kürzel entweder aus sich heraus verständlich oder z.B. auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt sind und der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird (BFH, Urteil in BFHE-Urteil 212, 546, BStBl II 2006, 625, unter II.1.d; BFH, Urteil vom 15.7.2020 - III R 62/19 - juris Rn. 12).
  • FG Münster, 11.11.2022 - 7 K 2862/17

    Rückgängigmachung der für PKW gebildeten Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG

    Das FG hat im Rahmen der freien Beweiswürdigung gemäß § 96 Abs. 1 FGO zu prüfen, ob ihm die Beweise eine hinreichend sichere Überzeugung dafür vermitteln, dass Wirtschaftsgut zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wurde (BFH-Urteil vom 15.07.2020 III R 62/19, BFH/NV 2021, 704).
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